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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 860891 | ||
Datum | 10.08.2020 19:51 MSG-Nr: [ 860891 ] | 7160 x gelesen | ||
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Ob sie sich die "Einladung" gefallen lassen muss kann ich Dir nicht beantworten. Das wird letztendlich vermutlich ein Gericht mit vielem unangenehmen nachbohren auf beiden Seiten tun. Meiner persönlichen Meinung nach - sehr grenzwertig. Nochmals die Anmerkung - es handelt sich um keine ANín, sondern um eine leitende Angestellte, für die andere Regeln gelten. Und sowas funktioniert nur, wenn beide Seiten den Willen haben, dies gütlich zu beenden. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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