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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8S., Kirchseeon / Bayern | 860898 | ||
Datum | 10.08.2020 21:27 MSG-Nr: [ 860898 ] | 7070 x gelesen | ||
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Hallo Wolfgang, woher weißt Du, dass die Bundes-GF des DFV leitende Angestellte (LA) sind? In der Satzung steht es nicht. Und in der Diskussion um den stellv. GF gab es doch irgenndwas mit Überstunden und langer Zwangsabwesenheit zum Abbau dieser. Dann ist zumindest der kein LA. Denn für die gilt das Arbeitzeitgesetz nicht. Und sag jetzt bitte nich Du weißt es gar nicht, Du kennst nur einen anderen Verband oder einen anderen GF der LA ist. Gruß Thomas Mit vier Saugschleich! | ||||
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