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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 860922 | ||
Datum | 11.08.2020 09:05 MSG-Nr: [ 860922 ] | 6641 x gelesen | ||
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Stimmt, in Bezug auf die sexuelle Belästigung gibt es keinen Unterschied. Mit dem Thema Kündigung war ich für mich wohl schon einen Schritt weiter. Wenn es stimmt, was hier auch im Forum steht, waren 50% des Präsidiums gegen die Einstellung der Geschäftsführerin. Ziebs hat sie trotzdem (wohl mit der Präsidentenstimme) durchgedrückt. Die Aussage, dass der Verband gegen Sexismus und Rechtsextremismus ist, steht dieser Tatsache doch nicht entgegen. Auch wenn ich mich gegen die Einstellung einer Mitarbeiterin ausspreche darf ich sie hinterher nicht sexuell belästigen. Die Abstimmung verloren zu haben, gibt Vorstandsmitgliedern nicht das Recht über dem Gesetzt zu stehen. Wenn ich als Präsidiumsmitglied einen Mitarbeiter loswerden will, muss ich mir die Mehrheiten im Präsidium suchen und das dann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über eine Kündigung regeln. aber nicht so. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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