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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 861003 | ||
Datum | 13.08.2020 16:23 MSG-Nr: [ 861003 ] | 4920 x gelesen | ||
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Hallo Harald, danke für deine Antwort. Vielleicht ist das nicht richtig herausgekommen, daß ich sexuelle übergriffe auf das Schärfste verurteile. Egal in welcher Form, Art und Weise. In jegliche Richtung. Allerdings weiß ich auch, daß man sich als Mann gegen in den Raum gestellte Vorwürfe nur schwer bis gar nicht wehren kann. Das gilt für die Männer, bei denen die geschiedenen Mutter dem Jugendamt steckt, daß der Vater übergriffig gewesen ist, nur damit er die Kinder nicht mehr bekommt. ( Was konstruiert ist) Oder einer Angestellten, die gekündigt wurde und dem Chef eine Reinzuwürgen. (jetzt nicht auf den Fall gemünzt, aber immer gerne genommen) Dem Angestellten, der der Chefin nicht zu diensten gewesen ist und nun eine Abreibung bekommt uswusw..... Das ist das, was ich meine. In vielen Fällen ist es nicht immer so wie es scheint. Vorsicht vor einer Vorverurteilung. Man war nicht dabei. Aber wenn es so gewesen ist, in den Knast und keinen Freigang mehr für eine lange Zeit. Allerdings bekommt bei mir keine Promotion einen Freischein. Wenn niedrige Beweggründe im Spiel sind, ist die Bildung überhaupt kein Hindernis. Was ebenfalls eine Sauerei ist, daß man als Opfer keinerlei wirkliche Hilfe bekommt und alleine im Regen steht. Hier sind die Täter offensichtlich besser gestellt. Das ist sehr schade und unserem Land nicht würdig. Ich hoffe, ich konnte das etwas konkretisieren. ;-) Gruß vom Kochelsee In Treue fest! | ||||
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