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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861019 | ||
Datum | 14.08.2020 09:54 MSG-Nr: [ 861019 ] | 4660 x gelesen | ||
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Nun wird es aber wirr. Du hast die Geschäftsführerin schon abgeschrieben? Vorverurteilung? Ich muss lachen. Als Arbeitnehmerin ist sie hier nur für die rechtlichen Belange verantwortlich und muss auch Dinge zulassen, die ihr inhaltlich/fachlich nicht passen. Es ist ja nicht "ihre"Seite. Soweit ich weiß hat weder die Geschäftsführerin gekündigt, noch wurde ihr gekündigt. Damit hat sie weiter ihre Stelle und ihre Aufgaben inne. Wer was wann wo beim DFV posten darf ist sicher in der Dienstordnung geregelt, die vom Präsidium erlassen wurde. Manche Einwände sind schon krude und an der Wirklichkeit vorbei. Falls Dein Unternehmen eine Webseite hat, wird da das Impressum geändert wenn der Verantwortliche krank oder im Urlaub ist? Kopfschüttel Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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