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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 861020 | ||
Datum | 14.08.2020 09:55 MSG-Nr: [ 861020 ] | 4646 x gelesen | ||
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Geschrieben von Wolfgang K. CEO - ist Kläger für diesen Fall hat das Vereinsrecht durchaus Möglichkeiten geschaffen. In der Regel durch die Einsetzung eines Verwalters durch ein Gericht. Vor allem weil die Situation (keine zeitnahe Neuwahl) ja grob fahrlässig herbeigeführt wurde, stehen dann allerdings Schadenersatzzahlungen durch die Akteure an den Verein im Raum. Abgesehen davon besteht die Möglichkeit, sich einfach nicht zu äußern. Jetzt steht die Äußerung im Raum, und damit eine feste Verbindung zwischen den Vorwürfen und dem DFV. Wenn die Vorwürfe nun als Rechtmäßig anerkannt werden, heißt das im Umkehrschluß, das der DFV ein Rassistischer und Frauenverachtender Verein ist. Ein (üblicher) Verweis auf Einzelfälle und Personen, ist jetzt nicht mehr möglich. Geschrieben von Wolfgang K. m Moment sollten alle die Füsse stillhalten. Der Ball liegt beim Gericht und dort wird es auch eine Regelung geben,Nein, denn nicht alles was nicht verboten ist, ist moralisch einwandfrei. PS: Mir hat ja die Geschichte mit der Rolltreppe besser gefallen. Sie hatte mehr Unterhaltungswert. | ||||
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