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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 861024 | ||
Datum | 14.08.2020 11:15 MSG-Nr: [ 861024 ] | 4592 x gelesen | ||
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Geschrieben von Wolfgang K. Falls Dein Unternehmen eine Webseite hat, wird da das Impressum geändert wenn der Verantwortliche krank oder im Urlaub ist?Wenn die Erkrankung langfristig ist, und Aufgaben (und Verantwortlichkeiten) daher anders verteilt werden müssen, dann ja. Ich müsste nachschauen ob/welche konkreten Fristvorgaben gelten, aber man kann erforderlich zu benennende Verantwortliche nicht ewig mit langzeiterkrankten Mitarbeitern besetzen. Tja, das wird nun wirklich wirr und krude. Schau dir doch mal das Impressum auf der DFV-Homepage selber an, wessen Name dort überhaupt nicht fällt. Also die Homepage, auf der die Stellungnahme des Vizepräsidenten Schreck Stand jetzt übrigens auch nicht zu finden ist. Entweder ist das alles "nur" dem digitalen Unvermögen geschuldet, das beim DFV und dem ein oder anderen Protagonisten ab und an auffällt, oder irgendwer macht manche Sachen tatsächlich ganz bewußt. Wann wurde Ziebs noch gleich digital aus dem DFV entfernt, auf allen Kanälen? Das ging damals alles sehr sehr flott, und sehr sehr gründlich. Einmal so, und einmal so? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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