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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 861032 | ||
Datum | 14.08.2020 12:45 MSG-Nr: [ 861032 ] | 4365 x gelesen | ||
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Geschrieben von Wolfgang K. Sorry, aber da hast Du dich vergallopiert. Der von mir beispielhaft genannte stellv. CEO hat nichts mit dem Verein zu tun, sondern mit dem "Betrieb". Welcher Betrieb? ich sehe auf der HP und in der Satzung nur einen Verein mit einer Geschäftsstelle. Daher gilt Vereinsrecht. Wer sollte denn aus dem Urlaub geholt werden? Geschrieben von Wolfgang K. Ähm keine zeitnahe Neuwahl?!?! Meines Wissens war die auf Juni diesen Jahres terminiert. Das dürfte Auslegungssache sein, ob ein halbes Jahr ohne Satzungsgemäßen Vorstand noch im Rahmen ist. Ich kenne Beispiele, bei denen ein Monat bereits als "schwierig" eingestuft wurde. Geschrieben von Wolfgang K. Und im Falle, dass der Klage stattgegeben wird, muss der DFV reagieren. Falsch, der DFV hat reagiert. Der DFV hat sich jetzt voll und ganz auf die Seite von Herrn Schreck gestellt. Eigentlich hat Herr Schreck der Klägerin damit einen Dienst erwiesen, und seine Position vor Gericht geschwächt. Er hat die Vorwürfe der Klägerin mit Mobbing beantwortet. Das kommt gar nicht gut an. Eine Distanzierung kam bisher auch nur aus zwei Landesverbänden. Das heißt, die anderen Landesverbände stehen voll und ganz hinter dem Mobbing durch Herrn Schreck. Geschrieben von Wolfgang K. Mit Deiner Generalisierung betrittst du ein gefährliches Pflaster. Wobei wer ist der DFV? Ein Verein mit wenigen Mitgliedern? Ein Verein mit Außenwirkung. Eine vom Deutschen Feuerwehrwesen gern gesehene Außenwirkung, die sich nun mal sowohl ins positive, als auch ins negative erstreckt. Zur Zeit extrem negativ. Wenn die Vorwürfe sich bestätigen, könnte es dann auch Beamtenrechtliche Probleme geben? Weis sein Vorgesetzter eigentlich von dieser Angelegenheit? Eine Jugendgruppe dürfte er mit den Vorwürfen seit Klageerhebeung eigentlich nicht mehr leiten. | ||||
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