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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8T., Thallwitz / Sachsen | 861036 | ||
Datum | 14.08.2020 13:17 MSG-Nr: [ 861036 ] | 4369 x gelesen | ||
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Geschrieben von Wolfgang K. Und nun der von Dir monierte Unterschied: "Verantwortlich für den Inhalt: ". Was sagt uns das? Richtig - Zu den Aufgaben der Geschäftsführerin zählt zu prüfen, ob hier Veröffentlichen vorgenommen werden, die nicht rechtskonform sind. Und warum dieser Unterschied? Ganz einfach - Auf die Inhalte der Homepage haben Dritte keinen Zugriff, auf die Facebookseite wohl. Deshalb muss dort regelmäßig geprüft werden. Ich geh mal davon aus das der Herr Schreck seine Auslassung auf der Facebookseiter des DFV von der Geschäftsführerin hat absegnen lassen. Zumal zu so einem brisanten Thema. Geschrieben von Wolfgang K. Letzte Anmerkung: Was gäbe es für einen Aufschrei, wenn die Geschäftsführerin, obwohl in ungekündigter Stellung entfernt worden wäre? Ich kann mir die Kommentare lebhaft vorstellen. Was gebe es für einen Aufschrei wenn die Geschäftsführerin ihrer Aufgabe nachkommen würde und den Facebookeintrag des o.g. Herren löschen würde? Denn aus meiner Sicht, hat er sich einen persönlichen Vorteil er.... (selbst auszufüllen) indem er die Facebookseite eines Verbandes genutzt hat und nicht seine private. man(n) lernt nie aus | ||||
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