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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861037 | ||
Datum | 14.08.2020 13:22 MSG-Nr: [ 861037 ] | 4487 x gelesen | ||
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Mit welchem Recht? Mit dem gleichen, mit dem Du, Ich und alle Anderen auch auf der Facebookseite posten dürfen, solange sie sich an gewisse Regeln halten. Darf er es unter der Überschrift "DFV" tun? Ja darf er, da er der Präsident ist. Die Geschäftsführerin dürfte es hingegen "nur'" unter ihrem Namen tun. Ist es Mobbing? Dann müsste der Artikel in der TAZ, bei dem ja auch gewisse Informationen durchgestochen wurden, auch sein. Was hier geschrieben wurde deckt die freie Meinungsäußerung. Und btw. nur einer von den Beiden Protagonisten kann sich über "unkameradscahftliches" Verhalten beklagen - zumindest nach meinem Wissensstand. Und zum Verhalten der Funktionäre - hier schweigt des Sängers Höflichkeit. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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