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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861049 | ||
Datum | 14.08.2020 14:56 MSG-Nr: [ 861049 ] | 4181 x gelesen | ||
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Stabil - den Gesetzgeber interessiert nur ob handlungsfähige und berechtigte Personen da sind. Da dies der Fall ist - kein Problem. Sorry was soll an dieser Einlassung Mobbing sein? "Unter Mobbing am Arbeitsplatz versteht man: eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der. die angegriffene Person unterlegen ist und. von einer oder mehreren Personen systematisch und während längerer Zeit direkt oder indirekt angegriffen wird." Und was ist an dem Statement nun Mobbing? Dass er schreibt, dass der im Rahmen einer Klage mit Vorwürfen konfrontiert wird und sich dagegen wehrt? Lächerlich Dass er sich hinterher den Konsequenzen stellt und während des Verfahrens keine Aussagen zum Verfahren macht? Lächerlich Dass er, seine Familie und Kameraden beleidigt werden? Mobbing? Hat er auch nur ansatzweise geschrieben, dass dies von der Klägerin ausgeht? Nein - Vorwurf Mobbing lächerlich. Dass er vorverurteilt wird und Unwahrheiten erzählt werden? Wenn man das hier alles liest ist was dran. Wieder die Frage: Irgendein Bezug, dass das die Klägerin in die Welt gesetzt hat? Nein- Mobbing ? ...... Also wo ist das Mobbing? Es ist eher schon Mobbing, dass ihm hier Mobbing unterstellt wird, obwohl an dem Vorwurf nichts dran ist. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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