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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 861058 | ||
Datum | 14.08.2020 17:49 MSG-Nr: [ 861058 ] | 4257 x gelesen | ||
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Geschrieben von Wolfgang K. Ich denke die Antwort ist klar, da die Geschäftsführerin nach meinem Wissensstand nicht Mitglied in einer Feuerwehr ist - man möge mich gerne korrigieren - kann es in dem Fall nur einen geben, der unkameradschaftlich angegangen wurdeGibt es eine rechtlich irgendwie relevante Definition von "Kameradschaft", die eine solche Folge hätte? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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