Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen | 30 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 861241 |
Datum | 21.08.2020 18:10 MSG-Nr: [ 861241 ] | 7485 x gelesen |
| Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen Über 7.000 Euro Schadensersatz fordert ein Anwalt von der Freiwilligen Feuerwehr Donaustauf (Lkr. Regensburg). Sie hatte am 22. Juni einen eineinhalbjährigen Jungen aus einem Fahrstuhl befreit und den Aufzug dabei beschädigt. BR24 |
hallo
Bub über eine Stunde im Aufzug
Als die Einsatzkräfte eintrafen, schilderten ihnen die Eltern, dass der schreiende Junge schon eine Stunde eingesperrt sei. Der Hausmeister habe nicht helfen können, und wann der Notdienst käme, sei unklar. Daraufhin versuchten die Feuerwehrmänner, die Türe manuell zu öffnen. Als sie damit keinen Erfolg hatten, öffneten sie den Aufzug gewaltsam, um den Eineinhalbjährigen herauszuholen.
In meinen Augen angesichts des Alters und der Dauer ist das ein Notfall.
Kritik an "brachialem" Vorgehen
Als Begründung wird angeführt, dass die Feuerwehr nicht noch einmal den Hausmeisterservice oder den Aufzughersteller kontaktiert habe. Stattdessen, so der Vorwurf, sei brachial und nicht fachgerecht vorgegangen worden. Darüber hinaus werden Zweifel an der Qualifikation der Einsatzkräfte geäußert.
Äusserungen von Anwälten darf man (leider) nicht auf die Goldwaage legen.
man kann es ja mal versuchen ...
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 21.08.2020 18:10 |
|
Jürg7en 7M., Weinstadt | |