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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen    # 30 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW861246
Datum22.08.2020 00:25      MSG-Nr: [ 861246 ]3948 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.Äusserungen von Anwälten darf man (leider) nicht auf die Goldwaage legen.
man kann es ja mal versuchen ...


Sehe ich auch so.

Zurücklehnen und Ruhe bewahren, auch wenn es schwer fällt.

Wenn man (davon gehe ich jetzt einfach mal aus?!) vor Ort die Entscheidung aufgrund von sinnvollen Argumenten getroffen hat, dann nennt man diese Argumente und ist fertig damit.

Das Argument der mangelnden Qualifikation der Einsatzkräfte trifft ja eher den Träger der Feuerwehr und entlastet diejenigen die gehandelt haben. Wobei der Herr Anwalt dann natürlich auch belegen müsste, warum eine weitergehende Ausbildung nötig wäre. Die FwDV2 zum Beispiel macht da ja keine besonderen Vorgaben, und selbst der recht umfangreiche Lernzielkatalog hier in NRW nennt Aufzüge auch nur als Teilaspekt der Maschinenunfälle, die im TF-Lehrgang zusammen in 30 Minuten Theorie abgehandelt werden sollen. Erst beim Lernzielkatalog für den mD tauchen sowas wie Einsatzgrundsätze für Aufzugsanlagen auf; aber auch dort nur als Unterichtsgespräch und ohne Praxis. Also kommt es in der gesetzlich geregelten Feuerwehr-Ausbildung schlichtweg nicht vor, wie man praktisch eine Aufzugtür von außen öffnet. Ja und sollte das Gericht hier wirklich zu der Erkenntnis kommen, dass die Qualifikation nicht ausreichend war: Gut, dann muss wohl der Träger der Feuerwehr den Schaden bezahlen und im gleichen Atemzug zusätzliche Ausbildungen für seine FM(SB) ansetzen (bzw. wohl auch extern einkaufen). Immer noch kein Problem für den FM(SB).

Wenn man allerdings vor Ort nach dem Motto gehandelt hat "Wir sind die Feuerwehr, kaputt machen können wir am besten, und außerdem fängt gleich die Sportschau an!", ja dann wäre die Klage wohl berechtigt (und der Regress des Trägers gegen den Einsatzleiter auch). Aber dafür sehe ich in dem Bericht keinerlei Anhaltspunkte.

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