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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen | 30 Beiträge | ||
Autor | Juer8gen8 W.8, Frechen / NRW | 861259 | ||
Datum | 22.08.2020 12:20 MSG-Nr: [ 861259 ] | 3003 x gelesen | ||
DAS aus der Ferne sachgerecht zu beurteilen ist sicherlich schwierig. Ein Begriff den ich nicht gelesen habe, den der Verhaeltnismaessigkeit, wird / wuerde sicherlich bei einem Vergleich oder einer Betrachtung vor Gericht eine entscheidende Rolle spielen. Grundsaetzlich wissen wir wohl alle hier mitlesenden dasz die juristische Welt und die der Technik einander so fremd sind wie MARSianer und reale Menschen - hi. Ich kann mir trotzdem keinen Richter vorstellen der dem Ansatz des RA's folgt und von allen FW-Leuten erwartet dasz sie saemtliche technischen Berufe mit der Perfektion beherrschen wie die Fachleute selbst. Zuvor duerfte derselbe Vorwurf dann an den Hausmeister gehen. Das laesst sich weiterspinnen bishin zur Fehlkonstruktion durch die der Aufzug in den Zustand geraten ist, oder warum konstruktionsbedingt nicht ein einfacher "Notfall-Zugang", der durch Laien zu bewerkstelligen ist, vorgesehen wurde. Hier waere es wirklich schoen wenn die Angelegenheit uebers Forum weiter verfolgt werden koennte bzw. irgendwann einmal der abschlieszende Entscheid erscheinen wuerde. | ||||
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