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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen | 30 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 861271 | ||
Datum | 22.08.2020 14:59 MSG-Nr: [ 861271 ] | 2732 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael B. Richtig, dann die Rechnung an die Gemeide weiterleiten un diese sich mit dem Rechtsanwalt ärgern lassen. Da haben wir es in NRW ja sowieso einfacher: Wir sind die Gemeinde, genauer gesagt ein nicht rechtsfähiger Teil davon. Und der einzelne FM(SB) ist zunächst mal durch die Amtshaftung vor Ansprüchen Dritter geschützt. Regress nur bei Vorsatz und großer Fahrlässigkeit. | ||||
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