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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen | 30 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 861277 | ||
Datum | 22.08.2020 15:53 MSG-Nr: [ 861277 ] | 2633 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael B. Ich wollte FW- Verein schreiben und hatte das Verein es vergessen. Werden in BaWü die Einsätze durch den Verein durchfgeführt? Falls nein würde ich die Forderung des Anwalts noch nichtmals weiterleiten. Ist doch sein Problem, wenn er Forderungen an den falschen Gegner richtet. Es reicht doch dann, auf Mahnbescheid oder Zivilklage zu reagieren. Sein Problem, wenn er dann da schon Geld versenkt hat... | ||||
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