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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen | 30 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 861278 | ||
Datum | 22.08.2020 16:13 MSG-Nr: [ 861278 ] | 2562 x gelesen | ||
Hallo Henning, Geschrieben von Henning K. Nein, aber ich war erstaunt, ais 1981 nach Ba Wü kam, das es hier keinen FW- Verein gab. Aber der Einsatz war in Bayern, dort darf der FW- Verein noch etwas "mitspielen". Geschrieben von Henning K. Es reicht doch dann, auf Mahnbescheid oder Zivilklage zu reagieren. Sein Problem, wenn er dann da schon Geld versenkt hat...Soweit wollte ich gar nicht gehen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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