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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen | 30 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 861282 | ||
Datum | 22.08.2020 17:16 MSG-Nr: [ 861282 ] | 2591 x gelesen | ||
War da nicht irgendwas mit einem Aufzugswärter, der durch den Betreiber gestellt werden muss und die Türen öffnen kann? Wenn man so etwas nicht hat, muss die Aufzugsfirma doch innerhalb von xx Minuten vor Ort sein. Ich sehe hier als Eltern ein versagen des Betreibers. Muss die Feuerwehr eigentlich selbst noch mal den Notdienst anrufen, wenn der Vertreter des Betreibers bereits keinen Erfolg hatte? Hat die `Gemeinde schon eine Rechnung geschrieben? | ||||
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