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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen | 30 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 861287 | ||
Datum | 22.08.2020 18:15 MSG-Nr: [ 861287 ] | 2559 x gelesen | ||
Geschrieben von Harald S. War da nicht irgendwas mit einem Aufzugswärter, der durch den Betreiber gestellt werden muss und die Türen öffnen kann? Die Sachverhaltsschilderung gibt nichts her zu der Frage, ob vielleicht der anwesende Hausmeister eigentlich für die Personenbefreiung vorgesehen und schlichtweg an seine Grenzen gestoßen war. Das gewaltsame Vorgehen der Feuerwehr spricht aber dafür, dass "normale" Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben. Geschrieben von Harald S. Muss die Feuerwehr eigentlich selbst noch mal den Notdienst anrufen, wenn der Vertreter des Betreibers bereits keinen Erfolg hatte? Die Entscheidung "Warten oder (großen) Schaden anrichten" lässt sich ohne nähere Informationen zur erwarteten Eintreffzeit des Monteurs nicht sachgerecht treffen. Es dürfte wohl vom Einzelfall abhängen, ob man die vor Ort erlangten Aussagen dazu für ausreichend hält (halten darf) oder ob man nochmal selber nachfragen muss. Geschrieben von Harald S. Hat die `Gemeinde schon eine Rechnung geschrieben? Du meinst, weil der Betreiber eine ungerechtfertigte Forderung aufstellt sollte die Gemeinde das auch tun? Würde ich nicht tun. | ||||
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