Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen | 30 Beiträge |
Autor | Robe8rt 8S., Singapore / | 861298 |
Datum | 23.08.2020 05:38 MSG-Nr: [ 861298 ] | 2519 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo Armin,
sehr interessanter Beitrag. Danke.
Wie würdest Du denn hier in dem Fall eigentlich eine gewisse Mitschuld der Eltern in Betracht ziehen, da sie die Aufsichtspflicht verletzt haben?
Was macht ein 1 1/2 jähriges Kind alleine in einen Aufzug?
Wäre ein Erwachsener dabei gewesen, hätte man die Kommunikation einfach gestalten können und eine Gefährdung und damit die hohe Dringlichkeit evtl. ausschließen können, die letztlich wohl zum gewaltsamen Aufbruch geführt hat.
VG
Robert
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Meine persönliche Meinung, deren Äußerung mir freisteht ;-)
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