Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen | 30 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861308 |
Datum | 23.08.2020 11:35 MSG-Nr: [ 861308 ] | 2241 x gelesen |
Geschrieben von Armin K.Waren die Eltern als Bewohner und regelmäßige Nutzer der Aufzugsanlage vom Betreiber entsprechend in den Notfallplan eingewiesen? Konnten die Eltern die eigentlich vorgesehenen Notfallprozeduren auch außerhalb des Fahrkorbes erkennen? Gab es an allen Fahrschachttüren außen zumindestens Notfallnummern, die hätten angerufen werden können? War der Hausmeister als Aufzugswärter qualifiziert und der Hausmeisterservice rund um die Uhr verfügbar?
Ähh, und das Ganze soll mich als Feuerwehr interessieren?
Nimms mir nicht übel, aber das glaub ich nicht.
Wie in dem Artikel steht war der Hausmeister vor Ort, der Hausmeister wußte auch nicht wann der Notdienst kam und anscheinend war der Notdienst ja auch nach über 1 Std noch nicht vor Ort.
Hier bestand für das Kind eine Gefahr für Leib und Leben, auch psychologische Gefahren und Traumata fallen hierunter.
Wie in dem Artikel zu lesen, war die Tür blockiert, die Feuerwehr versuchte ca 15-20 Minuten die Türe über die Notentrieglung zu öffnen, was eben nicht gelang, da die Tür blockiert war.
Somit gibt es für die Feuerwehr nur noch eine Möglichkeit sie mit Brechwerkzeug brachial zu öffnen, ansonsten würde das schon an unterlassene Hilfeleistung gegenüber den Einsatzkräften grenzen.
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