Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gemeinde Obertraubling bevorzugt Feuerwehrleute beim Baugrund | 34 Beiträge |
Autor | Robe8rt 8S., Singapore / | 861309 |
Datum | 23.08.2020 11:55 MSG-Nr: [ 861309 ] | 1430 x gelesen |
Infos: | 22.08.20 Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Leitlinien für Einheimischenmodelle
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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hi Wolfgang,
da verkennst Du aber die Realität, wenn Du glaubst, dass dies überall abgeschafft ist.
Vielleicht zahlen die Auswärtigen keinen Aufschlag mehr, sie bekommen einfach nicht den Einheimischenrabatt. ;-)
"... Gefördert werden kann, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- 15 Jahre Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Gemeinde; die 15 Jahre müssen
nicht durchgehend nachgewiesen werden.
...
Beim Erwerb von Bauplätzen oder Bestandsimmobilien wird dem Antragsteller ein direkter Zu
schuss gewährt, der pro Quadratmeter Grundstücksfläche 40,00 EUR beträgt [Anmerkung entspach ca. 20-25% des Kaufpreis bei Verabschiedung in 2010]
....
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung wird dem Antragsteller ein direkter Zuschuss gewährt, der
pro Quadratmeter Wohnfläche 60,00 EUR beträgt ...."
So heute noch gelebte Praxis. Quelle gerne per PN.
Deswegen die Frage: Aus meiner Sicht geht in es in der Leitlinie nur um den "verbilligten" Baugrund ... Aber egal.
VG
Robert
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Meine persönliche Meinung, deren Äußerung mir freisteht ;-)
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