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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Fluchtweg verengt :-( | 56 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 861382 | ||
Datum | 26.08.2020 14:55 MSG-Nr: [ 861382 ] | 2112 x gelesen | ||
hallo, hier gibt es jetzt mehr Infos. z.B.: Das zuständige Bezirksamt hat sich der Sache inzwischen angenommen und eine Stellungnahme der Feuerwehr eingeholt. Diese kommt nach Messung und Begutachtung des Hauseingangs zu dem Schluss, dass der "Automat den 1. Rettungsweg entgegen dem genehmigten Bestand beeinträchtigt und eine unerlaubte Brandlast darstellt", heißt es in präzisem Amtsdeutsch. Mit anderen Worten: Der Geldautomat im Hauseingang ist eine Gefahr und muss weg. Und das möglichst schnell. Ich denke die Breite des Durchgangs ist da jetzt zweitrangig. Der Hinweis auf die Brandlast im 1. Rettungsweg dürfte da besser greifen. Schuhschränke im Treppenhaus werden da ja auch angemeckert. Ein Geldautomat würde ich da als potentiell gefährlicher einstufen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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