Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Fluchtweg verengt :-( | 56 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 861390 |
Datum | 26.08.2020 19:28 MSG-Nr: [ 861390 ] | 1960 x gelesen |
Hallo,
es lohnt sich durchaus, nach dem Gebot der nichtbrennbaren Bauteilen im Treppenraum-§ / -Art. der jeweiligen Landesbauordnung noch den Punkt zu lesen, der in Treppenräumen ausdrücklich schwerentflammbare (also brennbare!) Bodenbeläge zulässt! Somit führt die Bauordnung selbst schon den vielzitierten "brandlastfreien" Treppenraum ad absurdum.
Apropos absur - dumm, ich hatte vor kurzem tatsächlich die Anfrage eines TGA-Planers bekommen, ob im Treppenraum zur Sicherstellung der "Brandlastfreiheit" nur nichtbrennbare Schalter und Lampen zulässig sind. Ich hab ihm dann den Einbau von Blechlichtschaltern empfohlen, die er persönlich als erster mal testen soll. Die machen nämlich Licht nicht nur an sondern auch aus, vor allem sein Licht ;-)
Übrigens, ganz lustig, im zuerst verlinkten Filmbeitrag ist ein wunderbarer Kunststoffkabelkanal zu innerhalb des Ausgangs / Treppenraums sehen, das lässt doch das Herz des Brandschützers jubilieren! Man zückt nur kurz die Leitungsanlagenrichtlinie und - ZACK! - schlägt man mit der unzulässigen Brandlast absolut rechtssicher zu! Das ist wohl noch keinem der Wutbürger aufgefallen, aber seis drum, der Kabelkanal brummt vielleicht auch nicht ;-)
Ein Gedanke noch, da der Automat hier wohl "IM" 1. Rettungsweg steht: (oder steht er doch DAVOR?)
Wie weit muss ich denn den Automaten, der VOR der Tür steht verschieben, damit er keine unerlaubte Brandlast mehr darstellt? Und wie weit müssen Fahrzeuge, Verkaufsstände, Mülltonnen, ... vom Eingang entfernt stehen? Vielleicht hat da die zuständige Feuerwehr auch einen Rat parat. Da sollte z.B. auch mal die Presse dran bleiben, dann sind sie beschäftigt und stellen nicht woanders Unfug an ;-)
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
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