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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Fluchtweg verengt :-( | 56 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861393 | ||
Datum | 27.08.2020 06:39 MSG-Nr: [ 861393 ] | 1698 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz-Peter L. Ist leider keine Seltenheit mehr, Sachen, die einem nicht passen unzutreffenderweise als Brandschutzmängel darzustellen. Keine Ahnung ob es für Berlin auch sowas gibt. In Bayern gibt es nicht nur die Bauordnung, sondern auch die Verordnung zur Verhütung von Bränden. Und da steht einfach ausgedrückt Zu und Ausgänge die im Brandfall als erster oder zweiter Rettungsweg vorgesehen sind, sind freizuhalten. Auch wenn es eine Doppeltür, ist die gesamte Breite ein Ausgang und es steht auch nichts davon das die Ausgänge auf 90cm oder 1,20m verengt werden dürfen. | ||||
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