Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Fluchtweg verengt :-( #
| 56 Beiträge |
Autor | Wieb8ke 8T., Tornesch / Deutschland | 861417 |
Datum | 28.08.2020 12:04 MSG-Nr: [ 861417 ] | 1346 x gelesen |
Vorbeugender Brandschutz
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Vorbeugender Brandschutz
Also ich meine kann das seitens der Behörde eine rechtsichere Forderung sein?
Wie ich oben schon schrieb: Ich denke nicht. Nur leider ist es ja eher selten so, dass jemand gegen so was klagt oder Widerspruch einlegt. Aber in diesem Fall gibt es ja nicht mal eine Behördenforderung, es gibt ja nur genervte Anwohner, die den Brandschutz gerne als Argument benutzen wollen.
Auch sonst...in Hessen gibt es den Lehrgang "Sachverständiger für den VB in der Feuerwehr" den muss jeder MA im VB besuchen....sowas gibts wohl auch nicht in jedem Bundesland.
Lehrgang hin oder her. Nach 20 Tagen "kannst" Du keinen VB. Da bekommst Du die Grundlagen vermittelt. Bis ich wirklich sattelfest und anwendungssicher in den ganzen Grundlagen war, sind in einem Vollzeitjob 2-3 Jahre vergangen, und ich hatte das vorher studiert und nicht irgendeinen Lehrgang gemacht. Vielleicht gibt es ja Genies, die sowas können - ich bin jedenfalls keins.
Wenn ich jetzt einen 20-Tage-Kurs in Statik besuche, kommt auch niemand auf die Idee, mich hinterher eine Brücke, ein Hochhaus oder auch nur sein eigenes Wohnhaus rechnen zu lassen. Nur beim Brandschutz, da wedelt man mit einem Kurszertifikat und hält sich für einen Sachverständigen.
Brandschutz muss man genauso von der Pike auf lernen wie jeden anderen Beruf auch.
So und nun steinigt mich gerne.
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