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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen | 30 Beiträge | ||
Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 861444 | ||
Datum | 29.08.2020 15:01 MSG-Nr: [ 861444 ] | 1557 x gelesen | ||
Hallo, es verbessert sicher nicht das Klima in dem Wohnkomplex. Ich persönlich würde in einem derartigen Fall Anzeige wegen unterlassene Hilfeleistung gegen die Hausverwaltung stellen. Ein Einjahrigen kann alleine im Aufzug auf sehr dumme Gedanken kommen, die einem Erwachsenen nicht im Traum einfallen. Bei meiner Ausbildung zum Aufzugswärter wurde z.B. von einem Fall berichtet in dem ein Kleinkind bei einer Störung von innen die Tür geöffnet, seine Schwester gerettet und selbst beim "Aussteigen" tödlich abgestürzt ist. Aus meiner Sicht war/ist das Handeln der Hausverwaltung unverantwortlich. Aber nur meine persönliche Meinung. MkG Helmut | ||||
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