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Thema | PKW stützen mit Multifunktionsleiter | 29 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861581 |
Datum | 06.09.2020 10:29 MSG-Nr: [ 861581 ] | 3152 x gelesen |
Infos: | 12.09.20 Hinweis zur Verwendung von tragbaren Feuerwehrleitern zum Aufrichten bzw. Umlegen von Fahrzeugen
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Gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben von Alexander H.Der generell unsachgemäße Gebrauch durch die Nutzung als Sicherung gegen umstürzen wäre mir allerdings neu.
Dann ist dir wohl die Bedienungsanleitung auch neu.
Das Wichtigste bei der Nutzung ist die Bedienungsanleitung, dann erst kommen Dienstvorschriften und GUV etc.
Zitat aus dem Arbeitsschutz.
"Bestimmungsgemäße Verwendung
Darunter versteht man eine Verwendung von Geräten, Schutzsystemen und Vorrichtungen entsprechend der Gerätegruppe und -kategorie und unter Beachtung aller Herstellerangaben, die für den sicheren Betrieb der Geräte, Schutzsysteme und Vorrichtungen notwendig sind."
Steht in der Bedienungsanleitung drin, du darfst damit Autos abstützen?
-> Nein, du darfst es nicht.
-> Verstoß gegen die Bedienungsanleitung ist immer mindestens grobe Fahrlässigtkeit.
Wird sie dadurch beschädigt und es passiert was, haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen.
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