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Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
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RubrikTHW zurück
ThemaStadt Duisburg und THW vom BUND angezeigt wegen Pumparbeiten3 Beiträge
AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern861626
Datum07.09.2020 17:19      MSG-Nr: [ 861626 ]2278 x gelesen

Hallo,
BUND kann ja mal Anzeige erstatten; ist ja in D gute Recht und Volkssport. Am besten gegen Gott und die Welt - einen bekommen man am A....

Andererseits kann man wissen, dass man eine Wasserechtliche Erlaubnis nach WHG braucht. Das Versäumnis sehe ich aber bei der Stadt.
Aber offensichtlich lag die auch vor; ansonsten hätten die nicht die untere Wasserbehörde angezeigt.
Was war denn genehmigt? Geht aus dem Artikel nicht hervor. Offensichtlich hat man es auch nicht für notwendig gehalten den Wasserspiegel nach der Veranstalung wieder herzustellen.
Als blauer Wichtel wäre das für mich ein Übung und würde den §8 Abs.2 überstrapazieren.
Mein Gott, als wenn es keine größeren Probleme gibt.

Ich hab auch schon mal für Wasserentnahme (Gießwasser) gezahlt. Ist jetzt kein Drama.
Wenn 10t Fisch vom Fischerverein auf dem Bauch schwimmen, sieht die Sache anders aus.
Aber hier steht ja nur eine "Befüchtung" des BUND im Raum. Was hat das Gewässer bei Trockenheit gemacht?
Da verdient sich jetzt bestimmt eine lobbynaher Gutachter eine goldene Nase.

Da kommt wahrscheinlich nicht dabei rum. Das Urteil wird durch die vielen Ausnahmen für die FF keine große Bedeutung haben.
Ansonsten muss man bei Pumpeinsätzen schauen, was man mit dem Wasser macht und in welchen Zustand man es wieder zurückgibt.

Gruß
Dirk

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 07.09.2020 12:23 Tobi7as 7B., Dortmund
 07.09.2020 17:19 Dirk7 S.7, Lindau
 07.09.2020 19:46 Wolf7gan7g K7., Deißlingen

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