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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerbandsfunktionäre: Streit um Sexismus-Vorwürfe4 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg862132
Datum21.09.2020 20:48      MSG-Nr: [ 862132 ]1393 x gelesen

Geschrieben von BILD Investigativ UPDATE: Streit um Sexismus-Vorwürfe bei Feuerwehr: Gericht urteilt: "Keine ehrverletzende Handlung"

Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein erwirkt Unterlassung gegen ehemalige Mitarbeiterin des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt.

Magdeburg. Im Juli berichtete BILD über den bizarren Streit zwischen dem Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein, Volker Arp, und einer inzwischen ehemaligen Projektkoordinatorin des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt vor dem Amtsgericht Magdeburg. Es ging um den Vorwurf der sexuellen Belästigung und der Frage: Hat der Landesgeschäftsführer aus Schleswig-Holstein bei einer Veranstaltung der Bundeszentrale für Politische Bildung in Potsdam im Sommer 2018 in Richtung der Projektkoordinatorin gesagt: "Nach dem Essen sollst Du rauchen, oder eine Frau gebrauchen."
Mehrmals wurde die Verkündung des Urteils verschoben. Nun erklärt der Sprecher des Amtsgerichts auf BILD-Anfrage: "Jetzt kann ich mitteilen, dass das Amtsgericht Magdeburg mit Urteil vom 26. August 2020 der Unterlassungsklage des Klägers gegen die Beklagte stattgegeben hat. Das Gericht hat eine ehrverletzende Handlung zum Nachteil der Beklagten durch den Kläger nicht festzustellen vermocht und deshalb einen Unterlassungsanspruch aus § 823 BGB bejaht. In den Urteilsgründen heißt es dazu im Wesentlichen, dass die erforderliche Zielgerichtetheit einer (vom Kläger ohnehin bestrittenen) Äußerung schon nicht vorgelegen habe. Die Beklagte habe nicht an demselben Tisch gesessen, an welchem der Kläger gesessen und sich dort mit einer anderen Person unterhalten habe. Die Beklagte habe sich über eine (vermeintliche) Äußerung zwar ärgern, nicht aber sexuell belästigt fühlen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Rechtsmittelfrist läuft." (hws)


wie ich schon geschreiben hatte: da gibt es nur Verlierer :-(

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 28.07.2020 17:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.07.2020 20:26 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 21.09.2020 20:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
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