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Thema | Interkulturelle Kompetenz in der FW - war: Rassismus bei der Amsterdamer Feuerwehr | 57 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 862579 | ||
Datum | 01.10.2020 15:44 MSG-Nr: [ 862579 ] | 1827 x gelesen | ||
Dass wir in akuten Lagen auch kurzfristig betreuen dürfte wohl keine Frage sein. Aber für weitergehende Betreuung gibt es dann Spezialisten. Und wird z.B. in deinem Fall auch vom sicher anwesenden RD vorgenommen. Mit den Grundrechten ist das so eine Sache - die gelten für Alle, also auch für uns Einsatzkräfte. Und mal einen Blick in das Feuerwehrgesetz Deines Bundeslandes werfen .... Zitat aus einem Bericht des Feuerwehrmagazins: In all diesen Gesetzen findet sich eine Regelung, wonach der Artikel 13 GG für Einsätze der Feuerwehr eingeschränkt wird. Der einzelne Feuerwehrmann wird ermächtigt, fremde Wohnungen zu betreten, um ein Feuer oder einen sonstigen Brandherd zu löschen." Noch Fragen? Für den Rettungsdienst gelten ein paar andere Regeln, die kennst Du aber sicher aus deiner Ausbildung. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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