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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anklage gegen 2 Feuerwehrkollegen | 109 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 862708 | ||
Datum | 05.10.2020 10:33 MSG-Nr: [ 862708 ] | 5487 x gelesen | ||
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Da zucke ich jetzt. Schienenfahrzeuge haben fest definierte Ansatzpunkte.Ein paralleles heben ist nur sehr schwer möglich. Nicht ohne Grund führen Feuerwehren mit einer Straßenbahn spezielle Hebesätze mit. Büffelwinden sind für mich nur ein Notbehelf. https://www.ff-ettlingen.de/index.php/fahrzeuge/ruestzug/hilfeleistungsloeschfahrzeug-1-46 https://www.ff-ettlingen.de/index.php/fahrzeuge/ruestzug/hilfeleistungsloeschfahrzeug-1-46 Da wird sicher aus gutem Grund, neben dem normalen hydraulischen Hebesatz, ein spezieller für Straßenbahnen mitgeführt. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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