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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anklage gegen 2 Feuerwehrkollegen | 109 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 862720 | ||
Datum | 05.10.2020 16:46 MSG-Nr: [ 862720 ] | 4910 x gelesen | ||
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Guten Tag zusammen, ja es ist fragwürdig warum nur zwei Sicherungsschlösser vorhanden waren, ja es ist fragwürdig warum der Kran der BVG so lange gebraucht hat und mittlerweile scheinbar ganz ausgemustert wurde, ja es ist fragwürdig warum die Feuerwehr nicht wusste, das der "Fahrmeister" keine Ahnung hat wie man eine Bahn anhebt. Alles Sachen die eine großen ANteil an diesem tragischen Unfall hatten und aufgearbeitet werden müssen. Doch, und ich spiele hier jetzt äußerst ungern den "schwarzen Peter", zwei Aussagen in dem Artikel, auf die hier noch gar nicht eingegangen wurde machen mich ein bisschen stuzig: 1.) Warum übt die Feuerwehr das Anheben der Bahnen nur so sporadisch und dann nur auf dem Hof der BVG unter Idealbedingungen? Ich meine das wäre ja genauso wie man wenn man einen VU nur übt mit einem Auto auf allen 4 Rädern stehend. Oder einen Brandeinsatz nur im Außenangriff.... 2.) Die Aussage des Einsatzleiters das man nicht mit dem richtigen Material unterbaut hat aus Zeitgründen und weil man das ja noch nie gemacht hat? Bei allen TH Lehrgängen, Übungen und Seminaren die ich bisher besucht habe, die ich gelesen und gehört habe war das A und O, das Allerwichtigste und das allererste, das man Lasten die man anheben will unterbaut, egal wie lange das dauert oder wie schnell das gehen muss....zumal man das schon hätte vorbereiten können als man auf den BVG Kran gewartet hat | ||||
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