Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Anklage gegen 2 Feuerwehrkollegen #
| 109 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 862738 |
Datum | 05.10.2020 23:12 MSG-Nr: [ 862738 ] | 4582 x gelesen |
Infos: | 06.10.20 BZ: Gericht spricht Berliner Feuerwehrmänner frei 05.10.20 Rüstwagen 3 (RW 3) 05.10.20 Feuerwehrkran 30 (FwK 30) 05.10.20 BVG Kran 01.09.20 13-Jährige unter Tram gestorben: Angeklagte Feuerwehrleute schweigen vor Gericht! 31.05.20 13-Jährige von Tram erfasst und gestorben ? Anklage gegen zwei Feuerwehrmänner
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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hallo,
auch hier kurz ein paar Einwände von mir, da mir das etwas zu einseitig ist
Geschrieben von Wolfgang K.Wenn man sich die Ausrüstung der Feuerwehren in Städten mit Straßen-/U-Bahnen anschaut, sind dort die HLF mit entsprechender Ausrüstung bestückt, um die Fahrzeuge anzuheben
Ist so pauschal falsch!
Es gibt Feuerwehren in Städten mit Schienennetz, die führen auf ihren Erstangreifern alles mit zum Anheben einer Tram/ U-Bahn,
es gibt Feuerwehren, da wird Material mitgeführt, um die ersten Schritte einer Rettung einzuleiten (zB Erdung) und bei denen das Hebematerial von Sonderfahrzeugen kommt und
es gibt auch Feuerwehren, die führen kein spezielles Gerät zum Heben einer Straßenbahn/ U-Bahn mit. Dort wird mit Standardmaterial "improvisiert" (Hebekissen, hydr. Winden) und es kommt das komplette Hebegerät von Sonderfahrzeugen.
Ein komplett anderer Fall ist das Wiedereingleisen. Das ist eigentliche Aufgabe des Betreibers. Die Feuerwehren sind dann meist von ihrer Kommune beauftragt, den Betreiber dabei zu unterstützen, da sich das Gerät der Fw zur Rettung und das des Betreibers zur Eingleisung ergänzen/ teilw. das selbe ist, die Feuerwehr (mit Manpower) eh da ist und dann auch Erfahrung mit dem Umgang mit dem Heben gesammelt werden kann,...
Dabei ist Ausbildung in dem Spezialgebiet Tram-/ U-und S-Bahn Heben ist nicht so leicht durchzuführen, wie es manche hier fordern.
Verschiedenste Gründe im Wachalltag führen dazu, dass im Einsatzdienst der einzelne Beamte teilweise kein einziges Mal im Jahr sowas macht.
Wie auch bei teilweise 1500 bis 3500 Leuten je nach Feuerwehr und evtl mit nur einer oder zwei Übungsstellen, einer unterbesetzten Ausbildungsabteilung oder Koordinierungsstelle, fehlenden Möglichkeiten,...
Keine Stadt wird das jeweils modernste Schienenfahrzeug zusätzlich nur für die Fw zum Üben beschaffen. D.h. man muss auf den alten Fahrzeugen üben und das ggfls nur theoretisch dann auf die neue Baureihe adaptieren.
Zudem wird meist im Grundlehrgang nur sehr oberflächlich auf den Umgang mit Schienenfahrzeugen eingegangen, da das nicht überall Bestandteil des Lernzielkataloges ist. So kann es durchaus mal sein, dass in einem HLF voller junger Kollegen (kommt durchaus öfters vor) noch niemand Erfahrung im Heben/ Bearbeiten mit Schienenfahrzeugen hat.
Woher soll das Wissen dann teilweise stammen?
Es ist alles nicht so einfach (negativ), wie es von einigen hier teilweise dargestellt wird...
Dies alles ist meine Meinung!
Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!
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