Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 44 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 862807 |
Datum | 06.10.2020 17:25 MSG-Nr: [ 862807 ] | 1851 x gelesen |
Infos: | 30.12.20 MdI-RLP: Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz tritt in Kraft
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Geschrieben von Bernhard D. Evtl. besteht für "topfitte" 63-jährige FW-Angehörige eine Rechtssicherheit, wenn sie jetzt noch weiterhin aktiv FW-Dienst z.B. als Führungskraft, Maschinist, Ausbilder etc. leisten dürfen ? Nicht mehr wie vorher, aber manchmal brauchen manche eben Lösungen, damit hinterher die Probleme dazu gesucht werden können.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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