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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | geplante Änderung der StVZO zum blauen Licht | 33 Beiträge | ||
Autor | Lars8 J.8, Kaarst / NRW | 862840 | ||
Datum | 06.10.2020 23:50 MSG-Nr: [ 862840 ] | 4317 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Ansonsten hätte ich jetzt gedacht, dass man die Rundumwirkung eben nicht mehr zwingend durch Rundumkennwarnleuchten sondern auch durch geeignete Kombination von gerichteten Warnleuchten erzielen darf, was ja de facto schon länger immer öfter in der Praxis so gemacht wird. Auch für so Dinge wie Kreuzungsblitzer hätte ich da einen Weg gesehen. Vielleicht ist Deine Sorge da auch unbegründet, da eben meistens eine Kombination von mehreren einzelnen gerichteten Leuchten als eine Einheit zugelassen sind. Nämlich die sogenannten "HT"-Systeme - die Kreuzungsblitzer sind zum Beispiel solch ein Konstrukt, welches als halbe (180°) Kennleuchte zugelassen sind. Wenn sie nun unter den Vorgaben des Herstellers in bestimmten Winkeln und synchron (bin mir gerade nicht sicher, ob das bei Kreuzungsblitzern ein Muss ist) verbaut werden, könnte man an Front und an Heck mit zwei genau solcher Systeme eine zulässige 360°-Wirkung erzielen. | ||||
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