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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | geplante Änderung der StVZO zum blauen Licht | 33 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 M.8, Rösrath / NRW | 862842 | ||
Datum | 07.10.2020 07:34 MSG-Nr: [ 862842 ] | 3734 x gelesen | ||
So wie ich den von dir zitierten Text verstanden habe gilt die Beschränkung von einem Paar nur für Blinklichter mit Hauptabstrahlrichtung vorne/hinten. Rundum darf man soviel, wie es für die "geometrische Sichtbarkeit" (was ist das?) erforderlich ist. Ich kann mir nur vorstellen, dass geometrische Sichtbarkeit bedeutet dass man nicht nur sehen kann, dass da etwas kommt, sondern auch wie groß es ist/welche Form es hat. Das kann aber auch falsch sein. | ||||
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