Rubrik | Feuerwehrverbände |
zurück
|
Thema | Bärendienst durch Thüringer LFV? AfD Mitglied Höcke für das Grußwort geladen #
| 152 Beiträge |
Autor | Dirk8 M.8, Osten / Niedersachsen | 862875 |
Datum | 07.10.2020 15:05 MSG-Nr: [ 862875 ] | 2791 x gelesen |
Infos: | 08.10.20 Brandstifter bei der Feuerwehr - Georg Streiter 07.10.20 FW-Magazin: Politische Einflussnahme - 12 goldene Regeln 06.10.20 FW-Magazin: AfD-Politiker Höcke spricht Grußwort 06.10.20 facebook.com: thueringer.feuerwehrverband 06.10.20 Instagram-Posting des Faschisten Höcke zu seinem Auftritt beim Landesfeuerwehrverband Thüringen
|
Grundgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Landesfeuerwehrverband
DoppelKolbenPumpe - Entlüftungseinrichtung in FPN verbaut z.B. von Rosenbauer als "Professionell", PFH/JOHSTADT als "Vacumat", Hale/Godiva als "Maxivac"
In der Doppelkolbenpumpe arbeiten zwei gegenläufige Kolben, welche von einem Exzenter angetrieben werden.
Die Ein- und Auslassventile sind als Membranen ausgeführt und sind im Zylinderkopf untergebracht.
Wolfgang,
der einzige, der hier irgendwann nicht aufgepasst hat, bist du. Und das fängt mit guter Kinderstube an, denn ständiges persönliches Angreifen von Diskussionspartnern wenn sie es denn wagen, nicht deiner Meinung zu sein (ja, ich lese auch andere Beiträge von dir), ist nicht grad ein Zeichen von gutem Benehmen.
Aber da ich grad mal ein paar Minuten Zeit habe, werde ich gerne nochmal antworten und dann jegliche Diskussion mit dir einstellen, da ich es nicht nötig habe, mich von dir persönlich angreifen zu lassen.
zu 1) Gut erkannt: wir dürfen Grundrechte einschränken. Und warum? Weil es so im jeweiligen Feuerwehrgesetzt des Landes unter expliziter Nennung der eingeschränkten Grundrechte erlaubt ist. Grundlage hierfür stellt übrigens Art.19 das GG dar. Das sollte dir aber alles bestens aus deinem TM1 Lehrgang und diversen Theoriediensten zum Thema Rechtsgrundlagen der Feuerwehr bekannt sein. Übrigens ist der einzige Grund dafür, dass wir überhaupt Grundrechte einschränken dürfen die Tatsache, dass wir teil der Exekutive und kein Verein mit dem Vereinszweck "Feuer löschen und Menschen helfen" sind. Und als Teil der staatlichen Exekutive gelten für uns nun mal einige Grundregeln.
zu 2) Da hast du natürlich Recht: für Baden-Württemberg ist das tatsächlich im Bereich der FF nicht gefordert. Entschuldige bitte, dass ich nicht 16 Landesfeuerwehrgesetze und mehrere hundert Satzungen ausgewertet habe.
zu 3) Na wenn er mit den Folgen leben kann.... Also, Spaß beiseite: die Feuerwehr ist, wie bereits ausgeführt, als Teil der Exekutive rechtlich zwingend gebunden. Ein Verband gibt sich seine Ausrichtung dagegen selber. Wenn er dabei den Anschein erweckt, extremistischen Positionen nahezustehen (egal welchen), dann muss er selber wissen, ob er das so möchte oder nicht. Aber ich würde mich von so einem Verband nicht vertreten fühlen (aber darfst du für dich gerne anders sehen).
zu 4) Polemik an - schön, und wenn sie NPD wählen, dann kuscheln wir halt auch mit denen - Polemik aus. Nein, der LFV muss vielmehr den Kameraden klar machen, für was Feuerwehr steht und dass sich das nicht mit den Positionen (zumindest eines Herrn Höcke) verträgt. Mit der Ausgrenzung gebe ich dir übrigens - soweit es sich auf Kameraden bezieht - sogar recht. Einen Kameraden mit zweifelhaften Ansichten sollten wir versuchen auf den Boden der Verfassung zurückzuführen. Eine Partei, die Ansichten wie zumindest Teile der AFD sie haben protegiert, grenzt sich dagegen selber aus.
zu 5) Sorry, aber mit dieser Fragestellung bin ich nun beruflich seit 27 Jahren beschäftigt und muss dir leider sagen, dass du da irrst. Ist aber auch egal, da die Angriffe von Teilen der AFD auf Grundrechte (wie z.B. Pressefreiheit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Recht auf freie Religionsausübung, Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Herkunft) eh jenseits von gut und böse sind.
zu 6) Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied! Gleichbehandlung heißt Chancengleichheit aber eben nicht, dass ich jeder Partei immer eine Bühne bieten muss. Die MLPD (um mal die andere Seite zu nehmen) und die NPD sind auch wählbar und trotzdem käme niemand ernsthaft auf die Idee, ihre Vertreter als Festredner zu einer offiziellen Veranstaltung einzuladen.
zu 7) Die Aussagen zur Gewalt sind absolut richtig! Zum Rest: grundsätzlich kann man gerne Vertreter aller Fraktionen einladen, aber man sollte dann doch bitte gezielt einzelne Fachpolitiker ansprechen und bei problematischen Parteien auch durchaus einzelne Redner ablehnen. Das mit DKP und MLDP lasse ich mal so dhingestellt, da ich grad meine Kristallkugel daheim vergessen habe.
zu 8) Und hier muss ich dir jetzt leider sagen: DU bist du und nicht die Meisten! Von daher ist mir hier nun erstmal deine Meinung egal. Ich nehme sie jedoch gerne zur Kenntnis.
Und wie gesagt: mach dir nicht die Mühe zu antworten, denn ich bin nicht gewillt, auf deinem persönlich angreifenden Niveau weiter mit dir zu diskutieren. Es ist dabei nämlich immer so schwierig, einen Rest Sachlichkeit zu halten.
zu 5)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|