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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | geplante Änderung der StVZO zum blauen Licht | 33 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 862890 | ||
Datum | 07.10.2020 21:38 MSG-Nr: [ 862890 ] | 2947 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo z. Währen denn jetzt zusätzliche Blaulichtmodule in einem Warnbalken zulässig, oder darf es nur den "Rundumkennleuchtenersatz" an den Ecken geben? Die ECE-R65 kennt den "vollständigen Balken" (complete bar) als eine (!) Warnleuchte mit zwei oder mehr optischen Systemen. Da müsste man ggf. mal tiefer einsteigen, wie das genau geregelt ist. Ich gehe aber erstmal davon aus, dass aktuelle Balken auch im Ganzen als Balken genehmigt sind? | ||||
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