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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anklage gegen 2 Feuerwehrkollegen | 109 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 862891 | ||
Datum | 07.10.2020 21:57 MSG-Nr: [ 862891 ] | 3695 x gelesen | ||
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Geschrieben von Paul M. Na ja, vielleicht hat man in Berlin den Kran nicht mit dem vollen für 50 to erforderlichen Ballast beschafft und hat somit quasi nur einen 30 to Kran. Das ist nicht unüblich, dass man bei der Feuerwehr die Kräne so konfiguriert, dass sie ihren kompletten Ballast selber mitführen und aufnehmen können und man auch für die Fahrt auf öffentlichen Straßen eine allgemeine Ausnahmegenehmigung bekommen kann (ohne Streckenauflagen etc.). Dazu ist dann natürlich auch die Kranflasche entsprechend eingeschert. | ||||
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