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Thema | Bärendienst durch Thüringer LFV? AfD Mitglied Höcke für das Grußwort geladen | 152 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8B., Dortmund / Deutschland | 862911 | ||
Datum | 08.10.2020 10:41 MSG-Nr: [ 862911 ] | 2279 x gelesen | ||
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Geschrieben von Wolfgang K. Nun qualifizieren wir also schon Straftaten nach der politischen Einstellung der Täter? Das ist deine Interpretation? Es geht nicht um die politische Einstellung sonder um die Taten und was ganz offen an Demokratiefeindlichkeit nach außen getragen wird Der von Rechten Kreise gerne zitierte Vorfall bei den Linken mit dem erschießen der Reichen, dies kam von einer Person aus der Basis ohne Funktion und Verantwortung, bei der Rede von ihr würde von der Bühne aus ihre Rede beendet und von den Partei Verantwortliche reagiert, zwar erst etwas halbherzig, aber es wurde reagiert und distanziert. Es ist also ein Unterschied ob eine unbedeutende Person ihr Rederecht in der Partei nutzt und auf so etwas menschenverachtendes durch die Partei reagiert wird oder ob die Vorsitzenden und Abgeordnete aus Land- oder Bundestag mit Verfassungsfeindlichen Aussagen, Zitaten von Butler, Hass und Vergasen oder Erschießen reden und die Partei nicht reagiert und es geduldet wird. Natürlich ist da ein Unterschied in der Qualität des Extremismus. Geschrieben von Wolfgang K. Die Würde des Menschen ist unantastbar? - außer von linken Extremisten? Bei der Auslegung des GG bleibt mir ehrlich gesagt die Spucke weg. Welche Linken Extremisten wurden denn geschützt? Welche gibt es denn überhaupt? Sind die Vergleichbar mit dem NSU sind? Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr | ||||
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