Gerade die Aufsicht über die kommunalen Einrichtungen der Gefahrenabwehr ist ja traditionell die Aufgabe der Landes-Mittelbehörden, also der Bezirksregierungen oder wie man sie jeweils nennt.
Wenn ich es richtig im Kopf habe, hatte Niedersachsen diese doch vor etlichen Jahren abgeschafft und die Aufsicht auch über den Brandschutz den Polizeidirektionen als einzigen noch verbleibenden Mittelbehörden übertragen, was ja durchaus mit einiger Skepsis betrachtet wurde? (Allerdings hatte ich hier nichts davon gehört, dass es in der Praxis dadurch Probleme gegeben hätte)
Nun scheint man die npol Gefahrenabwehr also wieder mit einer eigenen, nun Landesoberbehörde bündeln zu wollen, gemeinsam mit Aufgaben die bisher von der obersten Landesbehörde übernommen wurden.
Das klingt jetzt erstmal nicht so richtig spektakulär, aber nach einem Ansatz, den man mal interessiert beobachten sollte....
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