Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | geplante Änderung der StVZO zum blauen Licht | 33 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt | 862941 |
Datum | 08.10.2020 18:24 MSG-Nr: [ 862941 ] | 2595 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von irgendwem Es verunsichert zunehmend andere Verkehrsteilnehmer in dem nach § 38 der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Verhalten und verursacht Blendgefahren.
Wir hören mittlerweile ja täglich von Autofahrern, die wegen der vielen blauen Lichter nicht wussen, was sie machen sollen. Bei nur einem Blaulicht hätten sie selbstverständlich vorschriftgemäß freie Bahn geschafft. *Kopf auf Tisch*
Bei den Blendgefahren gehe ich mich, gerade die RTW blenden nachts enorm. Könnte aber auch an bewusst ausgeschalteternicht vorhandener Nachtschaltung liegen.
Mittlerweile hat jeder popelige Schwertransporter oder Müllwagen mehr gelbe Leuchten als ein Feuerwehrauto, manche scheinen sogar ohne Aus-Schalter direkt an die Fahrzeugbatterie angeschlossen zu sein. Anders kann ich mir die übermäßige Nutzung nicht erklären.
Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.
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