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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | geplante Änderung der StVZO zum blauen Licht | 33 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 862970 | ||
Datum | 09.10.2020 12:21 MSG-Nr: [ 862970 ] | 2814 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Henning K. Schließlich wird noch für alle nichtpolizeilichen Einsatzfahrzeuge verlangt, dass diese "als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet" sein müssen. Wer legt dann fest wie " nichtpolizeilichen Einsatzfahrzeuge " auszusehen haben; Behörden, die Organisationen ? Grenzwertig dann https://www.bilder-hochladen.net/i/kop7-h3-fe1f.jpg und dieses FW-Fahrzeug, auf Grund der roten Lackierung landläufig als FW-Fahrzeug anzusehen. Das und das Einsatzfahrzeug ist schwerlich einer bestimmten Organisation und sogar einer Polizei zuzuordnen ( Gehören zum DRK ). Eine etwas ähnliche Diskussion gabs jetztjahr auch in diesem Thread: -> FW-Forum " Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine)
Geändert von Bernhard D. [09.10.20 12:28] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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