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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anklage gegen 2 Feuerwehrkollegen | 109 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 862989 | ||
Datum | 09.10.2020 19:46 MSG-Nr: [ 862989 ] | 3177 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Paul M. Wer aus einem 50 to Kran einen 30 to Kran oder aus einem 70 to Kran einen 50 to Kran macht, der rüstet vielleicht ab, aber auf keinen Fall auf ;-) Verzeih mir ebenfalls die Spitzfindigkeit. Auch für die 30t oder 50t muss der Grundballast (auf-)gerüstet und eingestellt werden. Wenn das jemand auf dem Prüffeld macht, dann rüste er auf. Klar, bei 30t muss man das nur einmal machen, wenn man dann später im Einsatz keinen Zusatzballast auflegen muss. Insofern hast du Recht - einigen wir uns auf Rüstzustand. Gruß Dirk | ||||
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