Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | geplante Änderung der StVZO zum blauen Licht | 33 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 862990 |
Datum | 09.10.2020 20:24 MSG-Nr: [ 862990 ] | 2296 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Das Fahrzeug in Erkrath wird wohl ganz normal in rot genehmigt worden und danach erst pink beklebt worden sein (das war doch auch nur eine vorübergehende Aktion, IIRC?).
Denn eigentlich ist man (jedenfalls in NRW) auch ganz unabhängig von den geplanten Änderungen zur Warnleuchten-Berechtigung "schon immer" der Meinung, dass ein Auto rot (oder weiß/rot) sein muss, wenn es ein "sonstiges Kfz Feuerwehr" werden will.
Aus einem Dokument des Verkehrsministeriums:
"Die Farbgebung richtet sich nach DIN 14502-3 in der jeweils gültigen Fassung. Die Grundfarbe ist demnach entweder Feuerrot (RAL 3000), (Tages-) Leuchtrot (RAL 3024) oder Leuchthellrot (RAL 3026).
Abweichend davon werden für Feuerwehrfahrzeuge auch die Farben
- Leuchtrot/Weiß (RAL 3024/9010) oder
- Leuchthellrot/Weiß (RAL 3026/9010)
zugelassen. Die Farbgebung kann durch Lackierung oder durch Folienbeklebung erfolgen."
(dieses Dokument dürfte dahingehend inzwischen schon wieder veraltet sein, dass ja nach DIN auch Verkehrsrot zugelassen wird)
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