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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | geplante Änderung der StVZO zum blauen Licht | 33 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 862991 | ||
Datum | 09.10.2020 20:35 MSG-Nr: [ 862991 ] | 2399 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard D. Wer legt dann fest wie " nichtpolizeilichen Einsatzfahrzeuge " auszusehen haben; Behörden, die Organisationen ? Die Ausführung des Verkehrsrechts ist Sache der Länder. Wenn man nicht die Zulassungsbehörden (oder Gerichte) über Einzelfälle entscheiden lassen will wären wohl die obersten Landesbehörden gut beraten, einheitliche Regeln (für das jeweilige Land) festzulegen. Gab es nicht auch bisher schon irgendwo die Regel, dass die "Blaulicht-Ausnahmen" für Kreisbrandmeister etc. nur für Fahrzeuge bestimmter Farben (rot und ??) erteilt werden dürfen? | ||||
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