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Thema | Bärendienst durch Thüringer LFV? AfD Mitglied Höcke für das Grußwort geladen | 152 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 862995 | ||
Datum | 09.10.2020 22:08 MSG-Nr: [ 862995 ] | 1850 x gelesen | ||
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Geschrieben von Wolfgang K. Und was in Niedersachsen gilt, gilt nicht in Baden-Württemberg. Vielleicht kannst du mir ja einen Link auf den Passus mit Ehrenbeamten Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg schicken in BaWue schicken https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Einsatztaktik-fuehrung/Sonstiges/Documents/Einsatzrecht.pdf Als Ortspolizeibehörde kann ein Feuerwehrkommandant selbständig nur handeln, wenn er hauptamtlich oder als Ehrenbeamter tätig ist. Scheint es wohl lt. der Landesfeuerwehrschule BW doch zu geben. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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