Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Patent auf Löschcontainer? - war: E-Fahrzeuge bringen neue Probleme | 58 Beiträge |
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863146 |
Datum | 13.10.2020 15:03 MSG-Nr: [ 863146 ] | 3245 x gelesen |
Infos: | 16.10.20 Delmenhorster Firma präsentiert innovativen Lösch-Container (2017) 15.10.20 Patent: Behälter zum Bergen havarierter Fahrzeuge und Verfahren zum Bergen eines havarierten Fahrzeugs 15.10.20 Produkt vom Patentinhaber
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Offensichtlich hast du das Patent nicht durchgelesen. Der Patentinhaber (um auch hier nicht in irgendeine Streitigkeit zu laufen) hat sich hier ein Verfahren patentieren lassen, das aus einem bestimmten Vorgehen mit bestimmten Hilfsmitteln besteht. Das ist nun mal patentwürdig. Und es geht hier nicht um einen Allerweltsbehälter. Die Idee, ein E-Auto in einem Wasserbad zu löschen und zu lagern ist nun mal eine Erfindung und patentwürdig. Hätte Dir ja auch einfallen können.
Voraussetzungen für ein Patent:
Damit eine Erfindung patentiert wird bzw. ein einmal erteiltes Patent rechtsbeständig ist, müssen eine Reihe von materiellen Voraussetzungen vorliegen:
Überall auf der Welt wird gefordert, dass die zu patentierende Erfindung auf sog. erfinderischer Tätigkeit beruhen muss, also unjuristisch ausgedrückt für einen Fachmann im Metier mehr sein muss als eine einfache Kombination oder Abwandlung dessen, was schon irgendwann früher irgendwie irgendwo auf der Welt bekannt geworden ist. Im US-Jargon nennt sich das "non-obviousness".
Die europäischen Systeme fordern auch Neuheit, d. h. es darf nicht Stand der Technik sein. Als Stand der Technik im Patentwesen gilt alles, was zuvor der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, beispielsweise in Fachbüchern, Messen oder anderen Patenten, auch Patentanmeldungen die noch nicht bekannt geworden (d. h. veröffentlicht) sind.
In den meisten Patentsystemen wird auch gefordert, dass die zu patentierende Erfindung als Ganzes technischer Natur ist.
Die zu patentierende Erfindung muss gewerblich anwendbar sein.
Pro Patent darf nur eine Erfindung patentiert werden Einheitlichkeitskriterium
Und bevor wieder der Einwand kommt "jetzt lässt sich noch jemand das löschen mit Wasser patentieren". Da geht nicht. Schon Lucy wusste, wenn es ins Lagerfeuer regnet, gehts aus. Und C.F. Magirus hat die vorhandene Leiter auf 2 Räder gestellt und es sich patentieren lassen.
Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.
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| 29.07.2019 08:24 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt E-Fahrzeuge bringen neue Probleme | |